Anlagen zum Protokoll der Kreistagssitzung vom 26. April 1985
Anlage1 Erklärung
Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel hat sich in seiner Sitzung am 23.9.1964 einstimmig gegen die Ablagerung von radioaktiven Abfällen im Steinsalzschacht Asse ausgesprochen. Die Nutzung des Bergwerkes als Forschungs- und Versuchsanlage für die Einlagerung radioaktiver Abfälle ist dennoch aufgenommen worden. Seit Inbetriebnahme der Versuchslagerstätte durch die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH hat sich zwar im Zusammenhang mit der Einlagerung bisher weder ein Unfall ereignet, noch gibt es konkrete Anhaltspunkte oder Hinweise, die das Eintreten einer akuten Gefährdung durch die bereits eingelagerten Stoffe wahrscheinlich erscheinen lassen. Die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse und Aussagen über Art, Umfang und Dauer der Einlagerungsversuche - insbesondere der weiterhin geplanten - geben jedoch Anlaß zu erneuter Sorge. Es ist daher festzustellen, daß es die beste Lösung für unserem Raum gewesen wäre, wenn der ablehnende Kreistagsbeschluß des Jahres 1964 hätte durchgesetzt werden können. Solange in der Bundesrepublik Deutschland nur der Asseschacht für die Unterbringung radioaktiver Abfälle zur Verfügung steht, muß nicht nur befürchtet sondern grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß Art und Menge der einzulagernden Stoffe ebenso wie die Unterbringungsdauer nicht allein durch versuchstechnische Erfordernisse bestimmt werden, sondern auch dadurch, was und wieviel gerade zur Beseitigung ansteht. Der Begriff "großtechnische Langzeiterprobung" macht deutlich, wie flexibel im Bedarfsfall Mengen und Lagerzeiten ausgelegt werden können. Da Versuchsanlagen nicht unter § 9 b des Atomgesetzes fallen, bieten sich kaum Einwirkungsmöglichkeiten. So sind auch die Genehmigungen für die in Kürze vorgesehene Einlagerung von AVR-Brennelementen aus dem Versuchsreaktor Jülich bereits im, März 1976 durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und das Bergamt ohne Mitwirkung oder Anhörung von Landkreis und Samtgemeinde erteilt worden. Angesichts der Tatsache, daß auch ohne den umstrittenen Bau von Kernkraftwerken allein im Bereich der Medizin und der Forschung ständig radioaktive Abfallstoffe produziert werden, läßt sich die Notwendigkeit der sicheren Unterbringung nicht bestreiten. Es wäre unrealistisch, trotzdem die unverzügliche Beendigung der Einlagerungsversuche in der Asse zu fordern, ohne Rücksicht darauf, daß eine andere Lagerstätte von annähernd gleicher Sicherheit noch nicht zur Verfügung steht. Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel und der Rat der Samtgemeinde Asse erkennen durchaus die dadurch bedingte Zwangslage. Die aufgeführten Bedenken lassen es jedoch nicht zu, die geplante Einlagerung der AVR-Brennelemente ohne Einschränkungen hinzunehmen.
Kreistag und Samtgemeinderat erheben daher gemeinsam folgende Forderungen: 1. Die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH hat zukünftig in regelmäßigen, ausreichend kurzen Zeitabständen (monatlich) die Öffentlichkeit durch Bekanntmachung in der örtlichen Presse von den Ergebnissen aller Messungen innerhalb des Grubengebäudes, auf dem Grubengelände und in der Umgebung zu unterrichten. Die Angaben sollen jeweils die auf der Sohle 750 m, der Sohle 490 m; an der Schachtöffnung und im Assebereich gemessenen Werte enthalten sowie als ständigen Vergleichsmaßstab die für Menschen nach dem letzten Stand der Erkenntnisse gefährlichen Werte. In gleicher Weise sind die Meßwerte zu veröffentlichen, die aus oberirdischen Wasserläufen und aus dem Grundwasser entnommen werden. 2. Über besondere Vorkommnisse aller Art, sofern sie die Sicherheit des Betriebes in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten, ist der Oberkreisdirektor des Landkreises Wolfenbüttel unverzüglich zu unterrichten, 3. Der Landkreis Wolfenbüttel und die Samtgemeinde Asse sind zukünftig rechtzeitig, spätestens aber mit der Einleitung des erforderlichen Genehmigungsverfahrens über geplante Einlagerungsversuche in Kenntnis zu setzen und ggfs. dazu anzuhören, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. 4. Die Einrichtung einer Endlagerstätte für die Bundesrepublik Deutschland muß mit allem Nachdruck und ohne Verzug betrieben werden, damit so frühzeitig wie möglich die bleibende Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Asse-Schacht beendet werden kann. Einlagerungsversuche sind dann nach Menge und Dauer auf das unerläßliche Maß zu beschränken, sofern sie nicht völlig eingestellt werden können. Daneben sind fortlaufend alle nach dem Stand der Wissenschaft erforderlichen Vorkehrungen zu treffen um Gefährdungen durch die bis dahin eingelagerten Abfälle auszuschließen. 5. Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer der Schachtanlage Asse hat rechtsverbindlich zu erklären, daß sie für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die sich aus der Einlagerung von radioaktiven Abfällen ergeben könnten, in vollem Umfang gegenüber den Geschädigten oder ihren Rechtsnachfolgern haftet.
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Anlage 2 Stellungnahme des Wolfenbütteler Kreistages zu den beabsichtigten Versuchseinlagerungen der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) im Schacht Asse II.
1. Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel nimmt Kenntnis von der Absicht der Gesellschaft für Strahlenforschung, ab 1987 im Schacht Asse II in begrenzter Menge mittelaktive Abfälle und hochradioaktive Abfallsimulate versuchsweise und rückholbar für einen Zeitraum von 5 Jahren einzulagern. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist der Landkreis an der Genehmigung derartiger Versuchseinlagerungen nicht beteiligt. 2. Der Kreistag erwartet jedoch, daß dem Landkreis vor Beginn der geplanten Versuchseinlagerung von den zuständigen Stellen rechtsverbindlich zugesagt wird, daß a) die mittel- und hochradioaktiven Materialien nach Abschluß der Versuchseinlagerung sofort bzw. bei einem gefährlichen Störfall ausreichend schnell wieder aus dem Asseschacht -entfernt werden, b) Die Gesellschaft für Strahlenforschung bei etwaigen Störfällen eine unverzügliche Unterrichtung des Oberkreisdirektors vornimmt. 3. Die Versuchseinlagerungen sind nach Menge und Dauer auf das angekündigte Maß zu beschränken. 4. Der Kreistag lehnt eine Endlagerung von mittel- und hoch-radioaktiven Abfällen bzw. Simulaten im Asseschacht nachdrücklich ab. 5. Als Eigentümer der Schachtanläge Asse hat die Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich zu erklären, daß sie für alle Zeiten die Haftung für sämtliche Schäden, die aus der Einlagerung von radioaktiven Abfällen eintreten könnten, in vollem Umfang gegenüber den Geschädigten übernimmt. ..............................................................................................
Anlage 3 Der Landrat des Landkreises Wolfenbüttel Wolfenbüttel, den 27. 3. 1935 An den Herrn Bundesminister für Forschung und Technologie Dr. Heinz Riesenhuber 5300 Bonn
Sehr geehrter, lieber Herr Riesenhuber,
nach Angaben der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) ist im Schacht Asse II bei Wolfenbüttel ab 1987 die Entwicklung und Erprobung des Betriebes und der Lagerung von hochradioaktiven Abfallsimulaten geplant, die in Form von 30 Glasblöcken in Bohrlöcher eingebracht und nach 5jähriger Versuchsdauer wieder entfernt werden sollen. Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel wird sich in Kürze - voraussichtlich am 26. April - mit diesem Vorhaben befassen.
Bei einer Erörterung in Ihrem Hause hat der damalige Referatsleiter Dr. Hagen erklärt "daß eine solche Einlagerung nicht ohne die Zustimmung des Kreistages des Landkreises Wolfenbüttel vorgenommen würde" (vergl. Pkt. 3 des anliegenden Gesprächsvermerks vom 15.1.1979). Ich wäre Ihnen, verehrter Herr Minister Riesenhuber außerordentlich dankbar, wenn Sie mir bestätigen könnten, daß diese Feststellung des Dr. Hagen nach wie vor gültig ist. Darüber hinaus erbitte ich um Abklärung der Frage, wer dem Landkreis Wolfenbüttel rechtsverbindlich zusagen kann, daß die hochradioaktiven Abfallsimulate nach Abschluß der Versuchseinlagerung oder bei denkbaren Störfällen tatsächlich wieder aus der Asse entfernt werden. Schließlich bitte ich um Mitteilung, weiche weiteren Planungsüberlegungen bezüglich Asse h in Ihrem Hause angestellt werden.
Ich wäre Ihnen außerordentlich dankbar, wenn ich zu den aufgeworfenen Fragen kurzfristig eine Stellungnahme erhalten könnte. Mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Osterfest Ihr Ernst-Henning Jahn
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Anlage 4
DR. ALBERT PROBST MdB PARLAMENTARISCHER STAATSSEKRETÄR BEIM BUNDESMINISTER FÜR FORSCHUNG UND TECHNOLOGIE 5300 Bonn-Bad Godesberg den 22.04.85
An den Landrat des Landkreises Wolfenbüttel Herrn Ernst-Henning Jahn Postfach 13 20 3340 Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Landrat,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 27. März 1985 an Herrn Bundesminister Dr . Riesenhuber . Ihre Fragen über die geplanten F+E-Arbeiten in der Asse und die zukünftigen Planungen für das Institut für Tieflagerung der GSF beantworte ich gerne.
Im Hinblick auf die Versuchseinlagerung hochradioaktiver Glasblöcke ist vorgesehen, Anfang 1987 mit einer rückholbaren Versuchseinlagerung von Abfallsimulaten zu beginnen. Entsprechende Gläser sollen in diesem Jahr in den USA gefertigt werden. Vertragliche Vereinbarungen sind mit dem US-Department of Energy abgeschlossen. Anfang 1986 wird die GSF einen Genehmigungsantrag nach § 3 StrlSchV bei den zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen einreichen. Die Landesregierung ist über das Vorhaben informiert und hält die geplanten Arbeiten ebenso wie die Bundesregierung für wichtig im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren für das geplante Bundesendlager in Gorleben.
Ich halte es für sehr nützlich, daß die GSF die Planungen für den Einlagerungsversuch im Vorfeld der Antragstellung mit dem Landkreis Wolfenbüttel abstimmt, so daß die Belange des Landkreises bei einer Antragstellung berücksichtigt werden können . Es würde mich freuen, wenn die Versuchseinlagerung mit Zustimmung des Landkreises durchgeführt werden könnte. Darüber hinaus bleibt es den Genehmigungsbehörden des Landes Niedersachsen vorbehalten, den Landkreis entsprechend zu informieren und zu beteiligen. Die radioaktiven Glasblöcke sollen - ebenso wie die z. Zt. eingelagerten Kobalt-60-Quellen - zu jeder Zeit rückholbar eingelagert werden. Die Rückholbarkeit wird durch technische Maßnahmen gewährleistet, die von der GSF im Rahmen ihres Antrages an die Genehmigungsbehörden dargelegt werden. Eine Genehmigung, die entsprechend dem Antrag der GSF die Auflage der Rückholbarkeit beinhaltet, ist für die GSF rechtsverbindlich. Ich kann dem Landkreis, ebenso wie schon gegenüber der Landesregierung Niedersachsens geschehen, verbindlich zusagen, daß die GSF einen Antrag stellen wird, der die Entfernung der radioaktiven Gläser aus der Asse nach Versuchsabschluß vorsieht. Die GSF plant den HAW-Versuch zum Nachweis der sicherheitstechnischen Machbarkeit der Einlagerung hochradioaktiver Gläser in Salz. Ziel des Vorhabens ist insbesondere die Erprobung von Endlagertechnologien, die als ausgereifte Verfahren im geplanten Bundesendlager in Gorleben zum Einsatz kommen sollten. Das gilt insbesondere für die Endlagerung von HAW, aber auch für die Endlagerung wärmeproduzierender mittelradioaktiver Abfälle sowie von Brennelementen, die nicht wiederaufgearbeitet werden. Das Institut für Tieflagerung mit Sitz in Braunschweig sowie die Belegschaft der Schachtanlage Asse wurden im vergangenen Jahr personell und organisatorisch so strukturiert, daß diese kosten- und arbeitsintensiven F+E-Vorhaben noch vor einer Antragstellung für das geplante Bundesendlager in Gorleben durchgeführt werden können . Hinsichtlich der weiteren Planungen des Bundes für die Schachtanlage Asse füge ich zu Ihrer Unterrichtung den Beschluß der Bundesregierung zur Schachtanlage Asse bei.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen meine Mitarbeiter sowie die Experten des Instituts für Tieflagerung der GSF gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Albert Probst
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teletex message ttx der bundesminister fuer forschung und technologie
an den landrat des landkreises wolfenbuettel herrn e.-j. jahn eilt bitte sofort vorlegen
betr.: Information das Kreistages zum haw-projekt asse ii am 26.04.1985 unter bezugnahme auf das schreiben von herrn pst dr. probst vom 22,04.1905 nachfolgend text der 'entscheidung der bundesregierung ueber eine entsorgungsfunktion der schachtanlage asse' vom 19. 01.1904. das versaeumnis bitte ich zu entschuldigen.
im 'bericht der bundesregierung zur entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer einrichtungen’ vom 24.00. 1903 hat die bundesregierung ihr konzept zur entsorgung radioaktiver abfaelle vorgelegt, neben den endlagerprojekten in der grube konrad sowie im salzstock gorleben ist die Schachtanlage asse als moeglicher baustein des entsorgungskonzepts vorgesehen, in der asse werden aufgrund einer Vereinbarung zwischen bund und land niedersachsen vom 11.09.1981 vorrangig f+e-arbeiten fuer die endlagerung radioaktiver abfaelle in Salzformationen durchgefuehrt. in anknuepfung an diese Vereinbarung hat die bundesregierung festgelegt, dass nach vorlage erster ergebnisse von stanadrtuntersuchungen ende 1983 geprueft wird, ob die Schachtanlage asse zukuenftig ent-sorgungsfunktionen uebernehmen soll, danach soll entschieden werden, ob eine end lagerung radioaktiver abfaelle in der asse angestrebt wird.
entsprechend dem beschluss der bundesregierung wurden fuer den Standort asse erste teilergebnisse des erkundungsprogramms vorgelegt, insbesondere zu den hydrogeologischen verhaeltnissen und der stabilitaet vorhandener hohlraeume, diese ergebnisse bestaetigen die bisherigen aussagen zur standsicherheit der grube sowie den grundwasserverhaeltnissen am Standort, nach fortfuehrung der laufenden Untersuchungen werden jedoch erst 1986/87 abschliessende Standortdaten vorliegen, die dann eine gesamtbewertung aller ergebnisse ermoeglichen. diese bewertung wird zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem bereits ueber das laufende planfeststellungsverfahren zur endlagerung radioaktiver abfaelle in der Schachtanlage konrad entschieden sein wird, die notwendigkeit, bereits vor abschluss des planfeststellungsverfahrens fuer die grube konrad anhand erster ergebnisse von standortuntersuchungen ueber eine entsorgungsfunktion der schachtantage asse zu entscheiden, besteht nach auffassung der bundesregierung nicht:
bei dem erwarteten positiven verlauf der weiteren arbeiten zur realisierung der schachtanlage konrad als bundesendlager wird die dort vorgesehene einlagerungskapazitaet die entsorgung schwachradioaktiver abfaelle und der abfaelle aus der stillegung kerntechnischer anlagen in der bundesrepublik deutschland langfristig sicherstellen, zusaetzlich soll ende der 90er jähre das geplante endlager im salzstock gorleben zur endlagerung aller arten radioaktiver abfaelle betriebsbereit sein. durch die realisierung der beiden projekte konrad und gorleben ist die endlagerung radioaktiver abfaelle in der bundesrepublik deutschland langfristig sichergestellt, zusaetzlich kann im bedarfsfall auf die schachtanlage asse zurueckgegriffen werden.
die bundesressorts sind deshalb uebereingekommen, dass sich alle verantwortlichen stellen des bundes auf die zuegige realisierung der endlagerung in der grube konrad und des geplanten endlagers in gorleben konzentrieren, in der asse werden f+e-arbeiten im einvernehmen mit dem Land niedersachsen vorrangig fortgesetzt mit dem ziel, gesicherte planungsdaten fuer einen fruehzeitigen, von Versuchsaspekten unbeeinflussten betrieb eines bundesendlagers in gorleben bereitzustellen, dabei sind auch versuche zur einlagerung hochradioaktiver abfaelle in rueckholbarer form vorgesehen. die bundesregierung sieht in der aufgabenzuordnung des forschungsbergwerks asse zur durchfuehrung relevanter Untersuchungen fuer das projekt gorleben und der konzentration aller beteiligten auf die fruehzeitige realisierung der beiden endlager konrad und gorleben eine weitere absicherung des entsorgungskonzepts. zitat ende seitens bmft nimmt herr dipl.-geol. ollig an der heutigen veranstaltung teil, er kann evtl. notwendige erlaeuterungen zu dieser entscheidung geben. im auftrag dr. h. hamacher ..............................................................................................
Der Bundesminister für Forschung und Technologie Geschäftszeichen: 316 - 5555 - 6
An Herrn Oberkreisdirektor Dr. Koneffke Bahnhofstr. 11 3340 Wolfenbüttel Datum: 05.08.1985 Betr.: F+E-Arbeiten in der Asse Bezug: Ihr Schreiben vom 19.06.1985
Sehr geehrter Herr Oberkreisdirektor,
für Ihr Schreiben vom 19.06.1985 und die Übersendung der Stellungnahme des Wolfenbütteler Kreistages zu den geplanten Einlagerungsversuchen der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF) in der Schachtanlage Asse danke ich Ihnen. Im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und der GSF, die Sie mit gleichlautenden Schreiben unterrichtet haben, nehme ich zum Beschluß des Kreistages wie folgt Stellung. Darüber hinaus verweise ich auf das Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMFT, Herrn Dr. Albert Probst, vom 22.04.1985 an Herrn Landrat Jahn. Zu 1. Im Interesse einer breiten Information über die F+E-Arbeiten der GSF zur sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schachtanlage Asse ist es zu begrüßen, daß sich der Kreistag Wolfenbüttel im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über die Versuchseinlagerung hochradioaktiver Abfallsimulate und mittelradioaktiver Abfälle informiert hat und - im Wissen um die technischen Randbedingungen der Versuche - hierzu eine Stellungnahme abgegeben hat. Die zuständigen Stellen des Bundes sowie die GSF sind auch weiterhin bereit, den Kreistag und die kommunalen Stellen umfassend zu informieren. Zu 2. Ich kann Ihnen zusagen, daß die GSF bei den zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen Genehmigungsanträge für die Arbeiten stellen wird. Die Anträge sehen vor, daß die Rückholbarkeit der radioaktiven Stoffe durch technische Maßnahmen zu jedem Zeitpunkt bis zur endgültigen Rückholung nach Versuchsabschluß gewährleistet ist. Wenn die Versuche in der beantragten Form genehmigt werden, ist die Rückholbarkeit ein Genehmigungsbestandteil und damit für die GSF als Genehmigungsinhaber rechtsverbindlich. Sollten bei den Versuchen Störfälle eintreten, wird die GSF selbstverständlich ihrer Meldepflicht gegenüber den Genehmigungsbehörden nachkommen und Informationen über sicherheitsrelevante Vorkommnisse auch an Sie weiterleiten.
Zu 3. Die Versuchseinlagerungen sind auf 30 Glaskokillen bzw. 12 MAW-Gebinde beschränkt. Die Dauer der Versuche beträgt etwa 5 Jahre. Danach werden die Abfallsimulate und die Abfälle wieder aus der Asse zurückgeholt.
Zu 4. Die radioaktiven Stoffe werden zu Forschungszwecken jederzeit rückholbar in die Asse eingebracht. Eine Endlagerung dieser radioaktiven Stoffe in der Asse wird weder beantragt noch ist sie geplant. Dementsprechend werden Genehmigungsanträge nach § 3 Strahlenschutzverordnung gestellt, die zwar zum Umgang mit radioaktiven Stoffen berechtigen, jedoch nicht zur Endlagerung im Sinne des Atomgesetzes.
Zu 5. Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, daß sich aus dem Umgang mit radioaktiven Stoffen ein nuklearer Schaden ergeben sollte, haftet der Betreiber GSF nach den Bestimmungen des Pariser Atomhaftungs-Übereinkommens und des Atomgesetzes summenmäßig unbegrenzt. Die GSF hat zur Deckung des Haftpflichtsrisikos Vorsorge getroffen (DeckungsVorsorge) . Darüber hinaus sind Bund und Land gesetzlich zu einer staatlichen Freistellung verpflichtet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Dem Niedersächsischen Minister für Bundesangelegenheiten sowie dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Niedersachsen übersende ich Kopie meines Schreibens mit der Bitte um Weiterleitung an die Bergbehörden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Hamacher
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